Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.04.2013 - 4 ME 314/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8262
OVG Niedersachsen, 08.04.2013 - 4 ME 314/12 (https://dejure.org/2013,8262)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.04.2013 - 4 ME 314/12 (https://dejure.org/2013,8262)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. April 2013 - 4 ME 314/12 (https://dejure.org/2013,8262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, 6 HeimG; § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 NHeimG
    Anzeigepflicht hinsichtlich Nutzungsart und Lage eines Heims im Falle einer nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzeigepflicht hinsichtlich Nutzungsart und Lage eines Heims im Falle einer nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anzeigepflicht hinsichtlich Nutzungsart und Lage eines Heims im Falle einer nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2013 - 4 ME 314/12
    Der Umstand, dass es sich bei der Einrichtung der Antragstellerin nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Beschluss und in dem rechtskräftigen Urteil vom 21. Mai 2012 (12 A 1136/11), mit dem das Verwaltungsgericht die Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26. April 2011 abgewiesen hatte, um eine nicht selbstbestimmte Wohngemeinschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 NHeimG handelt, entbindet die Antragstellerin jedoch nicht davon, die auch für die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen an den Betrieb eines Heims nach § 5 NHeimG erforderlichen Angaben über die berufliche Ausbildung und den beruflichen Werdegang der Heimleitung zu leisten, da die Anzeigepflicht nach § 7 NHeimG (bzw. vor Inkrafttreten des Niedersächsischen Heimgesetzes nach § 12 HeimG) für alle Heime uneingeschränkt gilt.

    Denn nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts in dem rechtskräftigen Urteil vom 21. Mai 2012 (12 A 1136/11) ist die Antragstellerin zwar nicht Vermieterin der Räume, in denen das Heim betrieben wird, es besteht danach jedoch eine enge rechtliche und tatsächliche Verbundenheit im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 NHeimG zwischen der Antragstellerin als Anbieterin der Pflegeleistungen für die Bewohner der nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaft und der Untervermieterin dieser Räume, weil zum einen die Untervermieterin eine leitende Angestellte der Antragstellerin ist und zum anderen die Antragstellerin eine selbstschuldnerische Bürgschaft für Miete, Mietkaution und Maklerprovision und damit "die wirtschaftliche Absicherung der Einrichtung" gegenüber dem Eigentümer und Vermieter des Wohnraums übernommen hat.

  • BVerwG, 19.05.1994 - 3 C 11.94

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung eines Pflegesatzes durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2013 - 4 ME 314/12
    Die Vermutung für das Überwiegen des öffentlichen Interesses kann nur widerlegt werden, wenn im konkreten Fall das Aussetzungsinteresse aus besonderen Gründen dem öffentlichen Interesse vorzuziehen ist (BVerwG, Beschluss vom 19.5.1994 - 3 C 11.94 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 57; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 80 Rn. 166).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht